Deutsch-französische Kanzlei

 

Die Kanzlei SPYRA.LEGAL gehört zu den ausgewiesenen anwaltlichen Beratern für französischsprachige Mandanten. Frau Rechtsanwältin Küllmer ist Mitglied der Rechtsanwaltskammern von Karlsruhe und Straßburg und verfügt über einen französischen Universitätsabschluss. Sie berät in französischer Sprache.

Unsere Kanzlei befindet sich nur 40 Minuten mit dem TGV von Straßburg entfernt. Beratungen können im Einzelfall auch in Straßburg erfolgen.

Die Kanzlei SPYRA.LEGAL verfügt über ein französischsprachiges Sekretariat und muttersprachlich französische juristische Mitarbeiter.

Ein breites Netzwerk an Kontakten zu französischsprachigen deutschen Steuerberatern, Notaren, Unternehmensberatern, Personalvermittlern, Banken und Domizilierungsgesellschaften runden das deutsch-französische Dienstleistungsangebot der Kanzlei ab.

Voilà – unsere Tätigkeitsschwerpunkte als deutsche-französische Kanzlei:

… für französische Unternehmen und Unternehmer:

Wir beraten französische Unternehmen und Unternehmer umfassend im Deutschlandgeschäft

  • bei der Gestaltung und Umsetzung der Neugründung eines Unternehmens oder der Gründung einer Zweigniederlassung in Deutschland
  • beim Aufbau und der Ausgestaltung von Vertriebsbeziehungen mit deutschen Partnern
  • beim Aufbau von Personalstrukturen in Form der der Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen mit deutschen Geschäftsführern und sonstigen Mitarbeitern
  • bei der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • in Fragen des Markenrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes im Allgemeinen
  • in Fragen der Produkthaftung, der gesetzlichen Gewährleistung für Mängel und der Ausgestaltung von Garantien
  • bei Forderungsausfällen in Fragen des Forderungseinzugs, der Titulierung von Ansprüchen, der Zwangsvollstreckung und bei Insolvenz eines deutschen Vertragspartners

 

– für französische Erblasser oder Erben bzw. deutsch-französische Familien:

Wir beraten Sie in deutsch-französischen Erbfällen. Ein deutsch-französischer Erbfall liegt vor, wenn Sie selbst ihr Erbe planen wollen oder selbst Erbe geworden sind und der Erbfall einen deutsch-französischen Bezug aufweist, z.B. weil einer der Beteiligten in

Deutschland lebt oder weil Vermögenswerte in Deutschland belegen sind. Das deutsche Erbrecht ist hier anwendbar, wenn der Erblasser zuletzt dauerhaft in Deutschland gelebt hat.

Die Hauptthemen unserer Tätigkeit im Erbrecht sind

  • Verfahren zur Erlangung eines Erbscheins vor deutschen Nachlassgerichten.
  • die Gestaltung und Planung von Erbschaften mit Bezug zu Deutschland durch Testamente
  • die Abwicklung von Nachlässen in Deutschland
  • die Geltendmachung des Rechts auf den „Pflichtteil“ für Kinder, die durch das Testament des Erblassers enterbt wurden.
  • Die Beratung und Vertretung bei der Beilegung von Streitigkeiten innerhalb der Miterbengemeinschaft, um langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Bezüglich der steuerlichen Verpflichtungen arbeiten wir mit ausgezeichneten französischsprachigen spezialisierten Steuerberatern zusammen, die Ihre Steuererklärung erstellen und Sie in Bezug auf Ihre erbschaftssteuerlichen Rechte und Pflichten beraten.

 – für französischsprachige Beschäftigte deutscher Unternehmen sowie Arbeitgeber von französischen Beschäftigten

Wir unterstützen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen und Anliegen rund um das Arbeitsrecht und vertreten Sie bundesweit vor Arbeitsgerichten.

Dass wir uns nicht generell auf die Beratung und Vertretung einer Seite fokussieren, kommt dem jeweiligen Mandaten besonders zugute – weil wir beide Seiten kennen.

Schwerpunktthemen unserer Tätigkeit im Arbeitsrecht sind

  • die Gestaltung von Arbeitsverträgen und deren Änderung
  • die Beratung rund um arbeitsrechtliche Rechte und Pflichten während des laufenden Arbeitsverhältnisses
  • die Vertretung in der Situation von Kündigung oder Aufhebungsvertrag
  • Schwerpunkt – Arbeitsverträge von deutsch-französischen Grenzgängern

Ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung in deutsch-französischen arbeitsrechtlichen Konstellationen wie z.B. bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Grenzgängern aus Frankreich.

 

– für französischsprachige Immobilieneigentümer und Immobilienkäufer

Wir beraten in französischer Sprache in allen Angelegenheiten, die das Immobilieneigentum oder ein Immobilienkauf in Deutschland mit sich bringt, so insbesondere

  • bei der Gestaltung und Prüfung von Verträgen über Immobilien und der Begleitung zum Notartermin

 

  • bei der Gestaltung oder bei Konflikten innerhalb von Investoren- bzw. Eigentümergemeinschaften

 

  • bei der Gestaltung oder bei Konflikten mit der WEG-Verwaltung

 

  • Wir begleiten deutsche Mandanten im Rahmen des Kaufs oder Verkaufs von Immobilien (Häuser, Appartements, Ferienhäuser etc) in Frankreich und beraten über die Besonderheiten des französischen Immobilienrechts.

 

– für französischsprachige Kunden deutscher Unternehmen, z.B. nach einem Autokauf

Wir beraten in französischer Sprache

  • bei der Gestaltung aller Arten von Verträgen z.B. über Fahrzeugen, um Haftungsrisiken und Konfliktpotential zu vermeiden und ihre Interessen abzusichern

 

  • bei Mängeln der Kaufsache oder sonstigen Vertragsstörungen

 

  • Wir fordern Ihre Rechte bei deutschen Vertragspartnern ein, verhandeln Lösungen oder gehen gerichtlich gegen Ihren deutschen Vertragspartner vor.

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