Erbrecht
Wir beraten Sie im Rahmen der Regelung Ihrer eigenen erbrechtlichen Angelegenheiten sowie in Fällen, in den Sie Erbe geworden sind oder über Pflichtteilsrechte verfügen.
In diesem Zusammenhang begleiten wir Sie auch in Rechtsfragen, die sich in der letzten Lebensphase stellen, so insbesondere bei der Gestaltung von Vorsorge- oder Generalvollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen sowie Schenkungen und sonstige Regelungen der vorweggenommenen Erbfolge.
Die Hauptthemen unserer Tätigkeit im Erbrecht sind:
- die Gestaltung und Planung von Erbschaften durch Testament
- die Beratung zur Form des Testaments und seiner Aufbewahrung sowie zu den Abläufen Ablauf im Erbfall
- die Abwicklung von Nachlässen
- Verfahren zur Erlangung eines Erbscheins vor deutschen Nachlassgerichten und, falls notwendig, zur Bestellung eines Nachlasspflegers, wenn man anders nicht weiterkommt
- die Geltendmachung des Rechts auf den Pflichtteil für Kinder, die durch das Testament des Erblassers enterbt wurden
- die Beratung und Vertretung bei der Beilegung von Streitigkeiten innerhalb von Miterbengemeinschaften, um langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Bezüglich der steuerlichen Verpflichtungen arbeiten wir mit spezialisierten Steuerberatern zusammen.