Immobilien- und Vertragsrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten, die Immobilieneigentum oder ein Immobilienkauf mit sich bringt, so insbesondere:
- bei der Gestaltung und Prüfung von Verträgen über Immobilien und der Begleitung zum Notartermin
- bei der Gestaltung oder bei Konflikten innerhalb von Investoren- bzw. Eigentümergemeinschaften
- bei der Gestaltung oder bei Konflikten mit der WIG-Verwaltung
Daneben begleiten wir deutsche Mandanten im Rahmen des Kaufs oder Verkaufs von Immobilien in Frankreich (zB. Ferienhäuser, Apartments, Alterssitze etc.) und beraten über die Besonderheiten des französischen Immobilienrechts; in diesem Zusammenhang bestehen umfangreiche Kontakte zu französischen Notaren Steuerberatern und Maklern für eine rechtssichere Abwicklung von Immobilienprojekten in Frankreich vor Ort.
Wir beraten daneben in allen Arten zivilrechtlicher Verträge
- bei der Vertragsgestaltung,
z.B. bei Verträgen im Automobilbereich
z.B. bei Werkverträgen
etc.
um Haftungsrisiken und Konfliktpotenzial zu vermeiden und Ihre Interessen als Käufer oder Auftragnehmer abzusichern
- bei Mängeln oder sonstigen Vertragsstörungen
Wir fordern Ihre Rechte bei Vertragspartnern ein, verhandeln Lösungen oder gehen gerichtlich gegen Ihren Vertragspartner vor.