Das Recht der Unternehmensorganisation
Das Gesellschaftsrecht als Recht der Unternehmensorganisation bestimmt, wie Unternehmen gegründet, organisiert, geführt und aufgelöst werden und legt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter fest.
Typische Mandate
Als Fachanwältin für Gesellschaftsrecht berate ich
- bei der Wahl der Unternehmensform und in allen übrigen Fragen der Gesellschaftsgründung sowohl von Personen- als auch Kapitalgesellschaften
- bei der Durchführung von Kapitalmaßnahmen
- bei der Gestaltung von Gesellschafts- und Geschäftsführerverträgen
- bei Auseinandersetzungen unter den Gesellschaftern
- in Fragen der Geschäftsführerhaftung
- in Fragen der Beendigung der Gesellschaft
- in Fragen des Unternehmenskaufs und -verkaufs
- in allen weiteren Problemstellungen mit gesellschaftsrechtlichem Bezug
Mein Ansatz
Ich verbinde juristisches Handwerk mit praktischem Verständnis für die Geschäftsrealität meiner Mandanten. Aus meiner langjährigen Erfahrung weiß ich, dass rechtssichere und fundierte Satzungen und Verträge Klarheit schaffen und Konflikte vermeiden, weil jeder weiß, woran er ist.
Fragen zu Gründung – Umstrukturierung – Ausscheiden von Gesellschaftern?
Ich berate Sie gerne.