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Zivilprozess

Der Gang vor den Richter

Der Gang vor den Richter

Der Zivilprozess ist ein gerichtliches Verfahren, in dem Rechtsansprüche zwischen Privatleuten und/oder Unternehmen auf der Grundlage des bürgerlichen Rechts durch das zuständige Gericht geklärt werden. Zur Kontrolle von Urteilen stehen in der Regel zwei weitere Instanzen zur Verfügung. Häufig schließen Prozessparteien in der ersten Instanz auf Vorschlag oder auf Basis der Einschätzung des Gerichts einen gerichtlichen Vergleich, der wie ein Urteil wirkt. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Ablauf und die Voraussetzungen des Verfahrens sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.

Typische Mandate

Mit über 20-jähriger Prozesserfahrung begleite ich Sie

  • bei der Erhebung von Zivilklagen und der bundesweiten Prozessvertretung vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
  • bei der bundesweiten Verteidigung gegen Zivilklagen an Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
  • in allen Formen des Eilrechtsschutzes: bei Anträgen auf Erlass von einstweiligen Verfügungen und Vermögensarresten sowie der Verteidigung gegen solche Anträge
  • bei der Zwangsvollstreckung von deutschen und internationalen Titeln gegen Vermögen in Deutschland, z. B. über Gerichtsvollzieheraufträge, Kontopfändungen, Abnahme der Vermögensauskunft etc.
  • bei der Anmeldung von Forderungen in Insolvenzverfahren und der Geltendmachung von Gläubigerrechten
  • bei der Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen Straftäter im Rahmen von Strafverfahren (Adhäsionsklage)

Mein Ansatz

Vor Gericht zählt juristische Kernkompetenz. Ich lege großen Wert auf die sorgfältige Recherche des Sachverhalts und der Beweismittel, um Überraschungen im Prozessverlauf zu vermeiden und meine Mandanten zutreffend über die Erfolgsaussichten zu beraten. Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen in streitigen Auseinandersetzungen zeichnen mich besonders aus.

Fragen zu Zivilprozess – Eilrechtsschutz – Zwangsvollstreckung – Insolvenz?

Ich berate Sie gerne.