Das Recht im unternehmerischen Alltag
Das Wirtschaftsprivatrecht regelt die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben beteiligten Unternehmen, Kunden und Dienstleister. Zentrale Rechtsgebiete sind das Handels- und Vertriebsrecht, das Wettbewerbsrecht und der Verbraucherschutz sowie das Arbeits- und Gewerbemietrecht. Recht prägt den unternehmerischen Alltag. Sichtbar wird dies aber oft erst in Konfliktsituationen.
Typische Mandate
Als Fachanwältin für Handelsrecht begleite ich Sie
- bei der Gestaltung individueller vertraglicher Vereinbarungen (insbesondere Vertriebsverträge mit Handelsvertretern und Vertragshändlern, Kauf- und Werkverträge, Arbeits- und Mietverträge)
- bei der Gestaltung und Aktualisierung Allgemeiner Einkaufs- und Verkaufsbedingungen inklusive der Beratung zu Ihrer rechtsgültigen Einbeziehung in Verträge
- bei Störungen in der Vertragsabwicklung (insbesondere bei Gewährleistung, Pflichtverletzung und Schadensersatz)
- bei der Geltendmachung oder Abwehr von Ausgleichsansprüchen der Handelsvertreter und Vertragshändler nach Vertragsbeendigung
- bei der Geltendmachung oder Abwehr wettbewerbsrechtlicher Ansprüche — über die außergerichtliche Abmahnung bis hin zu Gerichtsverfahren um Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz
- bei der Übertragung von Schutzrechten und der Begründung und Übertragung von Lizenzen
- bei der Gestaltung, Änderung und Beendigung von Geschäftsführerverträgen
Mein Ansatz
Gerne berate ich vor Ort im Betrieb und treffe die an einem Mandat Beteiligten. Denn fundierte wirtschaftsrechtliche Beratung setzt die Kenntnis der Branche und der individuellen Abläufe im Betrieb voraus. Mein Anspruch, Situationen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht präzise und vollständig zu erfassen, beugt Konflikten vor oder kann sie im Frühstadium lösen — und damit enorme Folgekosten vermeiden.
Fragen zum Recht im Unternehmensalltag – Vertriebsrecht – gewerblicher Rechtsschutz?
Ich berate Sie gerne.