Recht rund um den Arbeitsplatz
Das Arbeitsrecht regelt das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden (kollektives Arbeitsrecht). Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz im Arbeitsverhältnis und bei einer Kündigung. Andererseits können gesetzliche Verfahren wie der Interessenausgleich mit Sozialplan dem Unternehmen in der Krise den Personalabbau erleichtern.
Typische Mandate
Ich begleite Sie im Arbeitsrecht
- bei der Prüfung, Erstellung oder Änderung von Arbeitsverträgen — vom Arbeiter bis zum leitenden Angestellten
- bei der Prüfung, Erstellung und Änderung von Geschäftsführerverträgen
- bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch außerordentliche oder ordentliche Kündigung sowie bei der Prüfung und Aushandlung von Aufhebungsverträgen
- im Rahmen der Erhebung von Kündigungsschutzklagen oder bei der Verteidigung gegen diese vor dem Arbeitsgericht
- in Fragen von Abmahnung, Freistellung, Versetzung, Befristung und betrieblicher Altersversorgung
- bei der Prüfung bzw. Erstellung von Arbeitszeugnissen
Mein Ansatz
Meine Mandanten sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Meine Überzeugung ist, dass dies beiden Seiten zugutekommt, da ich beide Perspektiven kenne. Arbeitsrechtliche Mandate betreffen die wirtschaftliche Existenz von Menschen und zuweilen auch von Unternehmen — dementsprechend ist mein Beratungsansatz persönlich und zukunftsbezogen.