Privates Vertragsrecht
Das Vertragsrecht regelt das Zustandekommen, den Inhalt und die Abwicklung von Verträgen sowie Lösungen für mögliche Konflikte zwischen den Vertragspartnern. Wo ein Vertrag keine individuelle Regelung für eine Situation enthält, gilt das Gesetz. Strengere Anforderungen an die Wirksamkeit von Vertragsklauseln werden an Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie an Verbraucherverträge gestellt.
Typische Mandate
Als Rechtsanwältin für Vertragsrecht begleite ich Sie
- bei der Gestaltung und Prüfung individueller vertraglicher Vereinbarungen (insbesondere von Kaufverträgen über Immobilien oder Kfz)
- im Rahmen der Durchführung eines Immobilienkaufs — von der Vertragsgestaltung über die Abwicklung bis zu möglichen Störungen im Ablauf
- bei der Geltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen aus Kauf wegen Mängeln der Kaufsache
- in Situationen der notwendigen Änderung oder der Beendigung von Verträgen
Mein Ansatz
Mein Anspruch, Interessenlagen von Vertragspartnern in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht präzise und vollständig zu erfassen, führt zu soliden Verträgen, die Konflikten vorbeugen oder diese im Frühstadium lösen. Als Vertragsgestalterin erkenne ich Stärken und Schwächen jedes Vertrages und nutze diese für meine Mandanten bestmöglich aus.
Fragen zu Verträgen – Gewährleistung – Rückabwicklung und Schadensersatz?
Ich berate Sie gerne.