Erbeinsetzung und Erbabwicklung
Das Erbrecht regelt die Voraussetzungen für die Gestaltung des „letzten Willens" durch Testament, aber auch, was geschieht, wenn ein Testament nicht verfasst wurde oder der Erblasser sich für eine Enterbung entschieden hat. Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft, die den Nachlass einvernehmlich gemeinsam verwalten und verwerten muss — eine große Herausforderung, die nicht selten zu Konflikten führt.
Typische Mandate
Ich berate und vertrete Sie
- in Verfahren zur Erlangung eines Erbscheins
- bei der Gestaltung und Planung von Erbschaften durch Testamente
- bei der Abwicklung von Nachlässen
- bei der Geltendmachung des Rechts auf den „Pflichtteil" für Ehepartner oder Kinder, die durch Testament des Erblassers enterbt wurden
- im Rahmen der außergerichtlichen Auseinandersetzung von Miterbengemeinschaften
Mein Ansatz
Das Erbrecht betrifft den Menschen sehr persönlich. Ich nehme mir Zeit, die Hintergründe zu erarbeiten und zu verstehen, und lege hierbei großen Wert auf den persönlichen Austausch. In Erbengemeinschaften wirke ich im Interesse meiner Mandanten primär auf eine korrekte, aber möglichst konstruktive Auseinandersetzung hin — damit der Nachlass nicht durch langjährige und kostenintensive Gerichtsprozesse aufgezehrt wird.